Wer hat urheberrecht?

Mit der Abmahnung für NEO MAGAZIN (ROYALE)-Moderator Jan Böhmermann (Wikipedia) wegen des Photos eines Mannes in Deutschlandtrikot und eingenässter Jogginghose, der 1992 seine Hand zum Hitlergruß reckt, findet schon wieder eine kleine Urheberrechts-Debatte in Netz und Medien statt.
Urheberrecht ist schon an sich schwer verständlich
Das ist nicht nur deshalb schade, weil die Diskussion wie erwartet verläuft: Auf der einen Seite diejenigen, die finden, Böhmermann müsse es besser wissen, auf der anderen Seite die, die sein vermeintliches Nicht-Besser-Wissen als Beleg dafür sehen, dass unser Urheberrecht undurchschaubar und nicht mehr zeitgemäß ist. Undurchschaubar ist es oft, jedoch kaum in diesem Fall. Nicht mehr zeitgemäß: Bestimmt. Es gibt nämlich einen sehr viel triftigeren und sinnvolleren Grund derzeit übers Urheberrecht zu sprechen: Die Evaluation der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 durch die EU-Parlamentsabgeordnete Julia Reda (Wikipedia) von den Piraten. Ihren vorläufigen Bericht gibt es als PDF auf juliareda.eu.

Weil es sich als Zusammenfassung anbietet, nach Art des Theorie tl;dr-Hauses:

In 140 Zeichen (Was ist das?):

Julia Reda: Die vielen Urheberrechte verhindern Zugang, Austausch und Entstehung von Kulturgut; benachteiligen Nutzer, Verwerter & #Autoren. — Arno (@filmschreiben) 31. Januar 2015

In 50 Worten (Was ist das?): Durch die Nutzung des Internets berühren wir alle tagtäglich Aspekte des Urheberrechts, und müssten es dafür natürlich anwenden können. Doch Urheberrecht ist nicht nur schon an sich schwer verständlich und kaum an aktuelle und zukünftige Nutzung angepasst, es gilt auch eine Vielzahl verschiedener, nationaler Gesetze innerhalb der EU zu berücksichtigen.

Auf die Frage, ihren Bericht selbst in unter 140 Zeichen zusammenzufassen (Interview auf sueddeutsche.de), antwortete sie übrigens so:

Wir müssen das Urheberrecht auf das digitale Zeitalter updaten und gemeinsame Rechte für User in ganz Europa schaffen.
Süddeutsche.de: „Ich wurde mit Bankräubern und Trickbetrügern verglichen“

Im Zuge ihrer Arbeit hat Julia Reda unter anderem mit Thomas Bergmann und Renate Dörr vom ZDF, Christine Gerlach von der ARD, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, dem Sprecher der Initiative Urheberrecht, Katharina Uppenbrink, der Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht und ehemaligen Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Drehbuchautoren, und mit Dr. Robert Staats, geschäftsführendem Vorstand der VG Wort gesprochen. Im Sinne der Lobby-Transparenz und eines Gesetzgebungsfußabdruck hat Julia Reda alle Kontakte in ihrem Blog aufgelistet (Link).

Julia Redas zur kreativen, zielgerichteten Diskussion einladender Berichtsentwurf und dessen bevorstehende Behandlung im und mit dem Parlament kann tatsächlich zu Lösungen führen, wenn er seinem Grundkonzept treu bleibt: einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und Rechteinhaber und den Nutzer zu schaffen.
Dr. Gerhard Pfennig: EU-Urheberrecht: Oettinger und Reda auf der Suche

Prof. Dr. Gerherd Pfennig begrüßt dann auch Redas Bericht im Blog der Initiative Urheberrecht (Link). Anders als beim letzten Mal, als es noch um den Ausbau wenig sinnvoller Vergütungsmodelle ging (Auftakt Urheberrecht, wahnsinnig schwierig) scheint diese Erklärung für den VDD, Mitglied der Initiative, allerdings nicht Anlass gewesen zu sein, auf der eigenen Seite darauf aufmerksam zu machen.

The ability to understand the law is central to its acceptance and legitimacy. It is now common for individuals, companies and even public institutions to fail to understand the copyright laws resulting from the implementation of the 2001 Directive.
Julia Reda: Copyright Evaluation Report

Was an Redas Bericht und besonders dem Interview mit ihr auf Süddeutsche.de interessant ist, ist, dass Sie Gedankengänge und Argumentationen auf ihren Ursprung zurückführt. Wir diskutieren über die Dauer von Schutzfristen, ohne ihren Sinn zu kennen. Selbst Reda muss im Interview zugeben, dass Sie ihn nach all der Arbeit, all den Gesprächen und Diskussionen nicht kennt. Warum soll ein Autor Schutzfristen vererben, wenn er auch einfach Geld wie alle anderen vererben könnte? Damit er nicht zu Lebzeiten ausreichend bezahlt werden muss?

Warum wird diese Schutzdauer überhaupt am Tod des Autors festgemacht, und nicht am Tag der Veröffentlichung?
[…] Ich frage mich manchmal, ob die Urheber so vertröstet werden sollen, anstatt sie von Anfang an fair zu bezahlen. Viele Produzenten, beispielsweise Fernsehsender, rechtfertigen niedrige Honorare damit, dass die Autoren ja mit jeder Wiederholung erneut entlohnt werden. So entstünde dank der langen Schutzfristen allmählich ein gesichertes Einkommen. Ich glaube, dieses Modell wird im Internet-Zeitalter zunehmend schwierig. So etwas wie Wiederholungen von Sendungen wird es irgendwann nicht mehr geben.
Süddeutsche.de: „Ich wurde mit Bankräubern und Trickbetrügern verglichen“

Reda kann nur auf eine europaweite Senkung der Schutzfrist auf 50 Jahre plädieren, weil für jede weitere Änderung internationale Verträge wie die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Wikipedia) von 1886 neu verhandelt werden müssten. Das ist schade, denn vielleicht hat Sie recht, vielleicht sollten wir Schutzfristen grundsatzlich in Frage stellen.
Warum sollte eine Schutzfrist länger dauern als 10 Jahre?
Schutzfristen sollten wohl mindestens bis zum Tod des Autors gelten. Reda problematisiert zu Recht, dass diese Fristen dann dazu missbraucht werden können, den Autoren nicht einfach sofort ausreichend zu bezahlen. Man könnte auch von einer Art Verkauf des Werks an die Gesellschaft phantasieren: Die Gesellschaft vergütet den Autor einmalig, dafür ausreichend, danach ist sein Werk gemeinfrei. Doch das brächte offensichtliche Probleme mit sich: Woran sollte die Vergütung gemessen werden? Sollte dann der Autor der Abenteuer des Stefón Rudel (Amazon) genau so viel verdienen, wie ein Dürrenmatt?

Das ist Blödsinn. Durch die Schutzfrist werden Autoren entsprechend des Erfolgs ihres Werkes vergütet. Das ist nicht immer gerecht, nicht immer sind die guten auch die erfolgreichen Künstler, doch es ist das gerechteste System das wir kennen (Frage: Sollte es einen Komparativ von gerecht geben? Oder funktioniert Gerechtigkeit binär?). Was ist also mit den Schutzfristen über den Tod des Autors hinaus. Warum vererbt ein Künstler Rechte, zusätlich zu dem (vielleicht nicht vorhandenen) Vermögen, das er mit diesen Rechten zu Lebzeiten gemacht hat? Weil die Gesellschaft über den Tod des Künstlers hinaus von seiner Arbeit profitiert? Oder weil wir als Gesellschaft nicht bereit sind, Künstler zu Lebzeiten angemessen zu bezahlen?

Auch der Mitarbeiter einer Firma kann Entscheidungen treffen, von denen die Firma noch weit über seinen Tod hinaus profitiert, dennoch werden seine Erben kaum seinen Anspruch auf Gehalt erben. Eine kurze Schutzfrist über den Tod des Autoren hinaus macht dann Sinn, sollte ein Künstler kurz nach Veröffentlichung eines Werkes sterben. Nicht für die Erben, sondern für Produzenten und Verleger. Die haben Geld aufgewendet um den Künstler zu bezahlen und sein Werk zu produzieren, und sollten vielleicht nicht nach seinem plötzlichen Tod mit einem teuer veröffentlichten gemeinfreien Werk dastehen. Doch warum sollte eine solche Schutzfrist länger dauern als, sagen wir 10 Jahre?
Wie schade, dass wertvolle Diskussionen schon einmal geführt wurden
Besonders problematisch wird es dann nochmal besonders beim Film: Wer ist alles Urheber; wann ist wer Urheber; wer muss dafür sterben, damit ein Werk gemeinfrei ist; wenn es nicht so ist, wieviele Erben mal x müssen gefragt werden? Drehbuchautor? Regisseur? Produzent? Komponist? Kameramann? Warum nicht Editor, VFX Supervisor/Producer, Szenenbauer, Masken- und Kostümbildner? Und sollten dann irgendwann endlich Remixes legalisiert werden, geht das Chaos erst richtig los. Nein, es ist längst da:

As revealed by the public domain calculator established by Europeana, there is a staggering complexity in the determination of the different copyright term length in member states, some of them requiring knowledge about the circumstances of the author’s death or of the situation of the author’s heirs at the time of her death – information that is rarely available to individuals or institutions trying to determine the public domain status of a work.
Julia Reda: Copyright Evaluation Report

Ein Problem dabei ist, dass wir die Absicht hinter diesen Vereinbarungen und Gesetzen nur schwer nachvollziehen können. Irgendjemand wird das irgendwann irgendwo mal aufgeschrieben haben, doch finden konnte ich das nicht. Wie schade, dass möglicherweise wertvolle Diskussionen schon einmal geführt wurden, wir aber keinen Zugriff mehr auf sie haben. Oder? Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen: Wer hätte gedacht, dass der US Copyright Act mit „An Act for the encouragement of learning“ untertitelt ist, und der Patent Act mit „An Act to promote the progress of useful arts“? Gelernt bei Kirby Fergusons Everything Is A Remix, Part 4 (Video).

Die Schutzfrist in Deutschland lag zum Beispiel schon einmal deutlich niedriger. Wilhelm I. legte 1870 die Schutzfrist auf 30 Jahre fest (Quelle), Wilhelm II. bestätigte das 1901. Erst die Nationalsozialisten setzten die Frist auf 50 Jahre herauf, die Bundesrepublik 1965 auf 70 Jahre (Wikipedia: Regelschutzfrist). Über die DDR konnte ich keine Informationen finden. Vielleicht weiß jemand mehr über die jeweiligen Anlässe?
Die Diskussion wird noch über Jahrzehnte hinweg geführt, oder niemals aufhören.
Ähnlich grundsätzliche Gedanken sollten wir uns vielleicht zu anderen Aspekten des Urheberrechts machen. Ein Beispiel: In dem oben genannten filmschreiben-Artikel kritisierte ich die Pauschalabgabe für Vervielfältigungsgeräte und -medien. Über die Höhe der Abgaben wurde vermutlich viel diskutiert. Doch warum wird eigentlich eine Abgabe auf diese Geräte und Medien geleistet, die nur unter Umständen zur Vervielfältigung von fremden urheberrechtlich geschützten Werken verwendet werden können, und nicht auf das entsprechende Werk selbst, mit dessen Erwerb doch die private Vervielfältigung erlaubt wird. Warum macht man umständlich den Kopierer teurer anstatt das Buch? Am Ende zahlt immer der Verbraucher, nur in der einen Variante auf einen bösen Verdacht hin, in der anderen für mehr Verbraucherrechte an seinem Produkt.

Die Reaktionen auf Redas Bericht fallen nicht nur gemischt aus, sondern scheinen sich manchmal sogar zu widersprechen. Das Phänomen hat sie in einem Artikel auf ihrem Blog veranschaulicht: Dunkel war’s, der Mond schien helle… Dass Urheberrecht nicht einfach ist wissen wir, und wir sollten Reda wohl dankbar für diese ganze Arbeit sein. Die Diskussion wird noch über Jahrzehnte hinweg geführt werden, oder niemals aufhören. Merken sollten wir uns vielleicht, dass es manchmal Sinn machen könnte, Grundsätzliches in Frage zu stellen. Ich hoffe mehr über die Hintergründe der aktuellen und vergangenen Gesetzgebung herauszufinden, und lasse euch dann gleich daran teilhaben.

Update, 23. Februar 2014: Julia Reda ruft Künstler und Autoren erneut dazu auf, ihre Perspektive auf Urheberrecht und notwendige Reformen darzustellen: .

Übrigens, ihr Kommentar zu diesem Beitrag:

@filmschreiben Spannender Artikel, danke! — Julia Reda (@Senficon) 31. Januar 2015

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