Der VDD, Artikel 13 und der Wille Googles

Ich bin Urheber. Und das – abgesehen von den hiesigen Artikelserien Erster Eindruck und Theorie tl;dr – nicht unmittelbar entlang der geschützten Werke anderer Urheber, wie bei manchen der Content Creators auf YouTube und anderen Web-Plattformen, sondern in einem eher klassischen Sinne, wie ihn auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) vertritt. Was mir wichtig ist: Ich werde für diesen Artikel und diese Meinung nicht bezahlt, und erziele keinen Gewinn aus einem möglichen Erfolg des Protests gegen Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Ich würde, anders als mich verschiedene Befürworter des Artikel 13 glauben lassen wollen, vermutlich auch aus deren Erfolg keinen Gewinn erzielen.

Das alles zu betonen ist mir deshalb ein Anliegen, weil mangelnde Transparenz vieler Akteure, die sich öffentlich zum großen Streit über die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht und besonders ihres Artikels 13 äußern, eines der größten Probleme in diesem Konflikt zu sein scheint. Das trägt dann seltsame Blüten, wie den FAZ-Artikel »Anatomie eines Politik-Hacks« von einem Herrn Volker Rieck, der dort seitenlang genüsslich über Abhängigkeiten der Artikel 13-Gegner mutmaßt, und sich selbst als Geschäftsführer einer Firma für den digitalen Schutz von Urheberrechten aber bloß in einem einzigen Satz identifiziert: ganz am Ende des Artikels, dort, wo die Schrift um ein Drittel kleiner und um ein Drittel blasser ist.
Goliaths, die sich gern als Davids inszenieren.
Es hilft nicht, einfach anzunehmen, die Meinung des politischen Gegners weiche nur deshalb von der eigenen ab, weil der durch heimliches Gewinnstreben korrumpiert oder ob seiner Naivität durch Desinformationen getäuscht sei. Die Ergebnisse solcher Denke kann man an den Zivilisationsresten der USA beobachten. Ein politisches Interesse ist nicht zwangsläufig ein Interesse am eigenen Vorteil; Kommentatorinnen und Kommentatoren, die das implizieren, sollten sich fragen, wie viel ihrer Kritik eigentlich bloße Projektion ist. Ja, wenn große Unternehmen um den Einfluss auf demokratische Gesetzgebung streiten, müssen öffentliche Meinungsäußerungen mit Vorsicht genossen und mit besonderer Sorgfalt auf eine mögliche Einflussnahme hin untersucht werden. Was gegen deren Wirkung wirklich helfen würde, wäre tatsächliche Information, aber die lässt sich leider auf keiner Seite finden.

Gegenstand der Auseinandersetzung ist die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie, auf die sich EU-Parlament, Ministerrat und Kommission am Mittwoch geeinigt haben und die die alte Richtlinie von 2001 ersetzen soll. Es bedarf allerdings noch der Bestätigung durch Rat und Parlament, bevor die Mitgliedsstaaten aufgefordert sind, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Fronten bilden die mächtigen Rechteverwerter auf der einen und mächtigen Internetplattformen auf der anderen Seite, ihren Lobbyistinnen und Lobbyisten: Goliaths, die sich gern als Davids inszenieren. Und es gibt wohl durch Information oder Desinformation ehrlich motivierte Aktivistinnen und Aktivisten auf der einen wie auf der anderen Seite.

Die einen verteidigen das Urheberrecht. Als solchen Aktivisten möchte ich zum Beispiel den Verband Deutscher Drehbuchautoren begreifen. Die anderen verteidigen die Kunstfreiheit. Zu diesen Aktivisten gehört beispielsweise die Wikipedia. Sie und andere Gegner der Urheberrechtsrichtlinie fürchten Gefahren für die Meinungs- und Kunstfreiheit durch Artikel 13 der Richtlinie und einen automatisierten sogenannten Upload-Filter, der das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke verhindern soll – selbst wenn das im individuellen Fall durch das Zitatrecht eigentlich legal sein könnte.
Kultureller Diebstahl an unser aller Public Domain.
Die dafür nötige Infrastruktur gibt es im Falle von YouTube, der wohl bedeutendsten Plattform für diese Art von Austausch, schon: Eine riesige Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Musik- und Videodaten von sich beteiligenden »content owners«, die mit den hochgeladenen Videos verglichen werden. Die registrierten »owners« können entscheiden, wie mit den so erkannten Videos umgegangen werden soll – selbst dann, wenn die Nutzung von Urheberrechtsschranken wie dem amerikanischen fair use gedeckt sein sollten. Das öffnet automatisiertem und individuellem Missbrauch Tür und Tor: missliebige Film- und Musikkritiken etwa, die Ausschnitte aus den behandelten Werken spielen, können entfernt oder ihren Autorinnen und Autoren die Werbeerlöse als Grundlage ihrer Arbeit entzogen werden. Nach einer hilflosen Beschwerde, nach der der angebliche »owner« seine Ansprüche bestätigen oder fallen lassen kann, bleibt den Nutzern nur das Prozessieren.

Erfahrungen mit solchem Missbrauch machte etwa jüngst die feministische Organisation Pinkstinks, die vor der akuellen Staffel von »Germany’s Next Topmodel« das Lied »Not Heidi’s Girl« auf YouTube veröffentlichte. Nachdem sie das Lied auch offline bei RTLs »Guten Morgen Deutschland« aufgeführt hatten wurde das Video gesperrt, weil die Software es als geistiges Eigentum von RTL erkannte. Die Sperrung wurde nach einem Widerspruch wieder aufgehoben, das aktivistische Momentum war aber längst verpufft, wie die eigentlichen Urheberinnen und Urheber des Liedes beklagten. In anderen Fällen gab es plötzliche Rechtsansprüche über Vogelgezwitscher oder weißes Rauschen.

Ähnliches widerfuhr Dr. Ulrich Kaiser, Professor für Musiktheorie an der Musikhochschule München, im vergangenen Jahr, als er für sein Projekt »Open Educational Ressources zur Musik« gemeinfreie Interpretationen gemeinfreier klassischer Musik bei YouTube hochlud. Verschiedene Rechteinhaber stellten daraufhin urheberrechtliche Ansprüche an die Aufnahmen, denen Kaiser in vielen Fällen erfolgreich widersprechen konnte (eine erneute Klassifizierung der Videos als gemeinfrei wird durch YouTube allerdings verhindert). Zwei der Stücke sind derzeit trotz Widerspruchs blockiert: ein kultureller Diebstahl der Deutschen Grammophon (Universal) an unser aller Public Domain.
Ist es nicht der Sinn des Zitatrechts, das eben nicht für das bloße Zitieren schon bezahlt werden muss?
Dass Politikerinnen und Politiker, Aktivistinnen und Aktivisten, und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger einem solch fehlerhaften System – und anderen fehlerhaften Systemen von Plattformen, die nicht 60 Millionen in deren Entwicklung stecken können – nicht ihre Kunstfreiheit und ihr kulturelles Erbe anvertrauen wollen, ist verständlich. Allerdings, so argumentieren die Befürworter von Artikel 13, ist dessen Absicht nicht die Blockade der betroffenen Videos, sondern die Vergütung der eigentlichen Urheber. Ein System wie YouTubes Content ID solle nicht dafür eingesetzt werden, die Videos mit erkannten urheberrechtlich geschützten Inhalten zu blockieren, sondern nach Vereinbarungen mit den Rechteinhabern diese entsprechend zu vergüten. So, wie es YouTube und die Verwertungsgesellschaft GEMA 2016 vorgemacht haben.

Das kann dann tatsächlich den oft gehörten Zensur-Vorwurf gegen die Upload-Filter entkräften. Ob und wie solche Modelle allerdings wieder gelingen werden, zumal innerhalb von zwei Jahren nationaler Gesetzgebung, wenn allein die Einigung von einer Plattform und einem Rechteverwerter, YouTube und GEMA, sieben Jahre dauerte, muss man mindestens unklar nennen dürfen. Aussagen der Beteiligten dazu habe ich keine gefunden – was mich nicht wundert: solange der Gesetzgebungsprozess läuft werden beide Seiten wohl in ihren jeweiligen Schützengräben verharren, statt sich an einen Tisch zu setzen. Allerdings wirft die Argumentation der Befürworter wie der Initiative Urheberrecht, der auch der Verband Deutscher Drehbuchautoren angehört, eine seltsame Frage auf: Der sowieso legalen Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material auf YouTube droht also deshalb keine Sperrung, weil Google dafür bezahlt? Ist es nicht gerade der Sinn einer Urheberrechtsschranke wie dem Zitatrecht, das eben nicht für das bloße Zitieren der Urheber des zitierten Werkes schon bezahlt werden muss?

Da, soweit ich weiß, keine und keiner der Aktivistinnen und Aktivisten gegen Artikel 13 sich für eine illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ausspricht, fällt es mir schwer, etwas anderes unter der Argumentation der Initiative Urheberrecht zu verstehen, als ein tatsächliches Engagement gegen legale und sinnvolle und kulturell lebenswichtige Urheberrechtsschranken und damit tatsächlich gegen die Ausübung der Kunst- und Meinungsfreiheit. Und so muss ich mich dann doch über den Verband Deutscher Drehbuchautoren wundern, dessen Mitglieder eben nicht bloß Urheber, sondern gleichzeitig auch Kunstschaffende sind. Einziger möglicher Vorteil: Die so zu vermutende Überkompensation der Plattformen an die Rechteinhaber würde vielleicht immerhin einen finanziellen Anreiz beinhalten, die eigene Erkennungssoftware weiter zu verbessern.
Was ist schlimmer? Ein blockiertes legales Video oder ein zugängliches illegales?
Zuletzt zu den fehlenden Informationen, die ich anfangs beklagte: Mir fehlt von Seiten der Artikel-13-Befürwortern eine Darstellung der Notwendigkeit. Wie sehr schaden die betroffenen Plattformen eigentlich den Urhebern? Ich finde Herzogs Die große Ekstase des Bildschnitzers Steiner auf YouTube, mit über hunderttausend Aufrufen. (Bei 25 bis 30 Euro pro DVD in ungestalteter Papierhülle des 45-Minüters kann ich mich eines gewissen Verständnisses aber nicht erwehren.) Abgesehen vom Einzelfall muss es aber doch Statistiken geben; jemand muss ihre Erhebung doch im Zuge der Arbeit an der Richtlinie initiiert haben. Wie viel Piraterie passiert auf YouTube tatsächlich? Und wie viel davon betrifft überhaupt europäische und nicht die omnipräsenten amerikanischen Musik- und Filmemacher? Wie ist das Verhältnis der Piraterie auf diesen Plattformen, zu anderen Plattformen, die auch nach dem möglichen Inkrafttreten der Richtlinie wohl nicht kooperieren werden, wie das berühmt-berüchtigte kino.to? Sollten mit den neuen Gesetzen nur wenige Prozent der weltweiten Content-Piraterie in den Griff zu kriegen sein, schiene mir der zu vermutende Eingriff in die Kunstfreiheit noch unverhältnismäßiger.

Doch auch an die Gegenseite habe ich Fragen. Auch bei den falschen Videoblockaden, so oft ich davon auch tatsächlich gehört habe, handelt es sich um Einzelfälle. Meine Meinung würde ich mir lieber anhand von Statistiken bilden. Dazu gehört auch, wie viele illegale Videos möglicherweise nicht erkannt werden. Bei den obigen Überlegungen vermutete ich ein äußerst empfindliches System, das manchmal überempfindlich reagiert. Sollten sich allerdings geblockte legale Videos und nicht erkannte illegale Videos die Waage halten, wäre zumindest meine Frage nach der Überkompensation der Rechteverwalter hinfällig. Dann gälte es nur, eine gesellschaftliche Entscheidung zu treffen, was wir gemeinsam für schlimmer halten: Ein blockiertes legales Video oder ein zugängliches illegales.

Doch solche Statistiken finde ich nicht: Nicht in den Argumentationen und nicht unabhängig davon. Wenn es dann doch Studien gibt, wie im Falle des ähnlich umstrittenen Leistungsschutzrechts (Artikel 11), die anschließend aber vom Europaparlament ignoriert werden, schafft das nicht gerade Vertrauen. Einer Aussage der grünen Leistungsschutzrecht-Befürworterin Helga Trüpel, widerspricht eine Studie, nach der in Spanien nach Einführung des Leistungsschutzrechts die Besucherzahlen der verschiedenen Medien um durchschnittlich 14%, und in Deutschland bei Axel Springer um 8% gesunken sind. Trüpel auf Süddeutsche.de: »Viele Nutzer gehen nur noch zu Google News, aber nicht mehr auf die Webseiten der Zeitungen, die die Inhalte produzieren.«
Als Autor wünsche ich mir, der VDD hätte sich für ein Buy-Out-Verbot eingesetzt.
Die Zahlen in der offiziellen Pressemitteilung der EU-Kommission machen mich nur stutziger: Dort steht, dass 47% der Nutzer, die über Drittseiten auf Presseartikel zugriffen, nur den Auszug läsen und nicht die Nachrichtenseite selbst besuchten. Klar: Wenn mir verschiedene Artikel zum selben Thema zur Verfügung stehen, lese ich die Auszüge und entscheide mich dann für den vielversprechendsten. Wie bei jeder anderen Konsumentscheidung auch, und das sollte kein Problem sein. Außerdem heißt es dort, 49% der Internetnutzer griffen auf Musik und Filme zu – ob das jedoch legal oder illegal geschieht, ob die Urheber dafür also vielleicht längst vergütet werden, steht dort dann natürlich nicht. Bei dieser Art der Informationspolitik darf sich niemand beklagen, wenn er im Propagandakrieg Bürgerinnen und Bürger an die Gegenseite verliert.

Urheber befinden sich oft in katastrophalen Arbeits- und Lebenssituationen, keine Frage. Das wissen die Komponistinnen, die Dokumentarfilmerinnen, die Gesellschaftsspielentwicklerinnen, und ganz bestimmt auch die Drehbuchautorinnen. Inwiefern dabei aber ein Kampf gegen die neuen Urheber der neuen Medien und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer helfen soll, ist mir völlig schleierhaft. Ob tatsächlich mehr Geld bis nach ganz unten durchtropft, oder ob es in den Sieben der Sender, Produzenten, Verleger hängen bleibt, bleibt abzuwarten. Und ob das die drohende Aushöhlung der Kunstfreiheit, eines Grundrechts, wert war. Und die Ausweitung einer privatisierten Rechtsdurchsetzung. Von den Gefahren der möglichen künftigen politischen Zensur, die von solchen Filter ausgehen, ganz zu schweigen. Als Drehbuchautor wünsche ich mir, der VDD hätte sich stattdessen für ein Verbot des Buy-Out eingesetzt, des Ausverkaufs aller Verwertungsrechte zum festen kleinen Preis. Das war vorgesehen, dieselben Verwerter, auf deren Seite der VDD nun kämpft, haben es aber verwässern und verhindern können. Der VDD zeigt sich zufrieden.

Bild: jeffowenphotos (flickr), CC-BY-2.0, Wikimedia Commons.

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