Link: Ein Trauerspiel in mehreren Akten
Ein Recht auf Wiederholung lässt sich für den Zuschauer aus seiner Zahlung der Rundfunk-Gebühren nicht ableiten. Man kann allenfalls von einer moralischen Pflicht der Sender sprechen. Diese bezieht sich aber nicht nur auf den Zuschauer. Auch denen, die die Filme gemacht haben, sollte eine gewisse Wertschätzung entgegengebracht werden und natürlich auch den Filmen selbst (und … Weiterlesen